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Aktuell zur Kommunalwahl 2009 > 18. Sep 2009

Fraktions-Bildung gescheitert - Geheime Unterredung schadete den UWG-FWG-Wählergruppen

von Matthias Beier, UB-UWG
 
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Nachträglich zu melden: Obwohl diese erste Information sehr pessimistisch ausfiel, konnte letztlich eine Kreistags-Fraktion mit 3 Kreistags-Mitgliedern und weiteren 32 Ausschuss-Mitgliedern bzw. Vertretern gebildet werden. Damit besteht die Gesamt-Fraktion in 12.2009 aus 35 Personen.
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Man sollte doch annehmen, dass eine "Gemeinsame Kreistags-Fraktion" nicht durch geheime Abmachungen entsteht.
 
Man sollte sich auch wünschen, dass UWG-FWG-Wählergruppen eine politische Eigenständigkeit anstreben, also kein Mehrheiten-Lieferant mit undurchsichtig gezogenen Fäden sein wollen.
 
Nun bin ich leider der Überbringer schlechter Nachrichten. Ich gebe Ihnen hier meine mit Ablehnung quittierten Vorschläge wieder. Die Wort-Äusserungen der anderen Gesprächsseite lasse ich hier weg, weil diese ja auf Geheimhaltung bestehen wollten.
 
Der Vorschlag und das Angebot waren:
 
1. Mit drei Kreistags-Mandaten ( 1 UB-UWG + 2 GEHEIME) wäre Fraktions-Status vorhanden, Rederecht, Antragsrecht.
 
2. Durch den gewonnenen Fraktions-Status könnten aus den Reihen der UWG-FWG-Wählergruppen sehr viele Gremien/Ausschüsse/Beiräte mit "ordentlichen stimmberechtigten Sitzen" zugänglich werden. Ungefähr 20 weitere Personen könnten in den Kreistags-Ausschüssen präsent sein. Dies setzt voraus, dass die 3 Fraktions-Mitglieder nicht Leute sind, die alles für sich alleine haben wollen.
 
Lesen Sie bitte weiter mit "Full Story" anklicken!
 
3. Ich habe auch vorgeschlagen, dass die 3 Kreistags-Mitglieder eine unumwunden positive Haltung einnehmen sollten. Dass man sagt, jawohl wir stehen dazu. Wir werden das selbst bei späteren Hürden oder Klippen weiter hinbekommen, also über sowas hinwegkommen.
 
(Aber genau da sah ich höchst komische und entstellte Gesichter! Das wollte man nicht! Genau diese ja doch sehr einfache Übereinkunft wollte man nicht! Ausserdem offenbarte ein zeitlicher Rückblick, warum man schon wieder die Ellenbogen einsetzen will, anstatt sich auf ein einfaches Gutes-Gelingen und auf Fairness zu verständigen. Denn so meinte man: Ich wäre ja schon vor 5 Jahren dem Fehler unterlegen, dass ich für Satzungen ein Schieds-und-Ehrengericht vorgeschlagen habe.)
 
4. Für die Aufgabe des Fraktions-Vorsitzenden habe ich mich ins Spiel gebracht.
 
(Auch da kann man sich leicht einen Reim drauf machen. Wer von Beginn an mit menschlicher Fairness dabei ist, der könnte das Amt auch anderen gönnen oder wenigstens es im zeitlichen Wechsel teilen. Die strickte Ablehnung gegen wenigstens einen zeitlichen Wechsel zeigt, dass keine fairen Absichten vorhanden waren.)
 
Gescheitert! Ende!
Ich bin so gegangen, wie jemand geht, der (bei denen dort) nie wiederkommen soll!
 
 
Ein Kommentar hierzu:
 
Schon jetzt haben mehr als 10 Ausschüsse mehr als 11 Sitze/Mandate, so dass ich der Einfachheit wegen erstmal 10 Ausschuss-Mitglieder und 10 Stellvertreter rechne. Diese Sitze würde ich aus den Reihen der UWG-FWG-Wählergruppen besetzen lassen. Dass "meine Gesprächs-Gegner" eigentlich dasselbe tun sollten, müsste man vermuten. Nur, es ist anders. Diese erklärten, dass sie (zu sich selbst zweien) allenfalls 3 weitere Personen in Ausschuss-Sitze hineinlassen würden. Zu diesem Egoismus fallen einem kaum Worte ein, es ist traurig und peinlich.
 
Ein weiterer Gedanke liegt auf der Hand. Wenn zu einer (nun leider geplatzten) Kreistags-Fraktion aus 1 UB-UWG + 2 XXX dann 20 weitere Aktive hinzukommen könnten, tja dann wäre das schon so gut wie ein "Ehrenrat" - nämlich immerhin 20 Personen mit dem Anliegen, dass die 3 Kreistags-Mitglieder auch fair miteinander auskommen sollen! Dazu gibt es nun aber nur noch geringe Chancen.
 
Ich hatte auch ein einfaches Papier dabei, welches zur Fraktions-Bildung schon genügt hätte. Das brauchte ich aber nicht mehr auf den Tisch legen, weil sich mehr unflätige Nebenäusserungen als positive Ansätze häuften.
 
Die Modell-Rechnung hatte ich übrigens mitgebracht.
 
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Nachtrag: Tatsächlich wird die Ausschuss-Verteilung aufgrund der Sitze-Zahl der Fraktion errechnet. Das verbesserte unsere Position sogar etwas! Eine Modell-Rechnung mit Wählerstimmen zu führen, ergab aber insgesamt die gleichen Aufteilungen.
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Mandatsverteilung nach dem:
HARE-NIEMEYER VERFAHREN
 
CDU SPD GRÜNE FDP GEHEIME/UB-UWG
-----------------------------------------------------------
Parteiensumme (gültige Stimmen): 51871 45022 12829 12257 6261
 
7 Mandate: 3 2 1 1 0
 
8 Mandate: 3 3 1 1 0
Erst ab 11622 Stimmen 1 Sitz, den SPD dann weniger haben würde!
 
9 Mandate: 4 3 1 1 0
Erst ab 8409 Stimmen 1 Sitz, den CDU dann weniger haben würde!
##  Nachtrag: Da jedoch die Kreistags-Sitze zur Brechnung dienen, konnte unsere Fraktion sogar ordentliche Ausschuss-Sitze auch hier erhalten!
 
10 Mandate: 4 4 1 1 0
 
11 Mandate: 4 4 1 1 1 --- also gibt es bei 11-sitzigen Ausschüssen einen Sitz !!!!
 
12 Mandate: 5 4 1 1 1
 
13 Mandate: 5 5 1 1 1
 
14 Mandate: 6 5 1 1 1
 
15 Mandate: 6 5 2 1 1
 
16 Mandate: 6 6 2 1 1
 

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