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Hinweise zur Lokalpresse > 08. May 2014

Kurzstellungnahme zum MT-Bericht vom 8.5.2014

Eine Kandidatin meldet sich empört, dass sie nicht in der Zeitung in der Auflistung der Kandidaten stehen wollte. Sie hatte darum gebeten und es auch so verstanden, dass man mit einer Kandidaten-Zustimmung eher anonym bleiben würde.

Das konnte so aber nicht zugesagt worden sein, denn Kandidaten bleiben nicht ganz anonym. Dass seitens der Lokalpresse späterhin noch um Foto, Angabe von Hobbies, Angabe politischer Aktivitäten u.ä. nachgefragt werden würde, war zu dem Zeitpunkt nicht klar. Derjenige, der die "Kandidatin" um die Mithilfe bat, konnte zu dem Zeitpunkt selber nicht überblicken, dass späterhin eine Lokalzeitung entsprechende Personenangaben veröffentlichen wollte.

Mit dem Unverständnis und einer gewissen persönlichen Verärgerung (davon überrascht worden zu sein, im Wahl-Sondermagazin aufgeführt zu werden) rief diese Person bei jener Lokalzeitung an. ****) NOTIZ

Bis zu diesem Punkt ist niemandem ein Vorwurf zu machen! Ich hatte dem Reporter meinen Wissensstand erläutert, aber es auch als eine eher kleine Problematik bewertet.

Nun ist es doch sehr schade, wie jene Lokalzeitung sich für einen denkbar schlechten Umgang mit den Lesern und Bürgern entschloss! Schade!

Wenigstens soviel Sensibilität, dass man den Namen abgekürzt hätte (wie: eine Kandidatin A.O.), wäre angebracht gewesen! Bei uns (der UB-UWG) sind nunmal keine Profipolitiker oder Parteistrategen, sondern eher einfache Bürger, die wahlrechtliche Details oft nicht genau kennen. Wenn das MT aber Freude daran verspürt, dass mal jemand auf unbekanntem Glatteis ausrutscht, es dann zur Schadenfreude aller auch noch veröffentlicht, dann ist das sehr sehr blamabel für diese Lokalzeitung!

Matthias Beier


Kurzstellungnahme zum MT-Bericht vom 9.5.2014

Auch hier handelt es sich um einen ähnlich einzuordnenden Schnellschuss-Bericht, der (nun nocheinmal) mit dem Pressekodex nicht im Geringsten vereinbar ist. Da zu Kommunalwahlen immer sehr viele - oft auch neue - Parteien und Wählergemeinschaften Unterschriften sammeln, kann es mitunter passieren, dass jemand eine Unterstützer-Unterschrift und eine Kandidatur-Zustimmung miteinander verwechselt hat. Anstatt die naheliegende Erklärung zu berücksichtigen, bringt der MT-Reporter durch namentliche Nennung eine Person (die sich gutgläubig an die Lokalzeitung wandte) in enorme Schwierigkeiten.

Auch hier wäre es wenigstens erforderlich gewesen, dass man den Namen abgekürzt (wie: eine Kandidatin A.F.) hätte. Für eine Tageszeitung, die vor dem Wahltermin 25.5.2014 noch jeden Tag (ausser Sonntags) erscheint, war dies alles völlig übereilt und unverantwortbar.

Nun sollte am 10.5.2014 ein MT-Reporter zum Stand der UB-UWG kommen, um über diese Thematik sprechen zu können. Es erschien jedoch kein MT-Reporter, obwohl es aus der Redaktion heraus nur ein kurzer Weg gewesen wäre.

****) NOTIZ
Betreffend der ersten vom MT geschädigten Person gibt es nachträglich die Meldung, dass MT-Reporter diese angerufen hätten. Die umgekehrte Kontaktierung wäre demnach unter dem Aspekt erfolgt, deutlich mehr Druck auf eine möglicherweise völlig überforderte Person auszuüben. Ein MT-Reporter hat später zugegeben, dass man mit sogar zwei MT-Reportern sich daran gemacht hatte, die betreffende Person zu Antworten und Aussagen zu verleiten.

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