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Aktuell zur Kommunalwahl 2009 > 26. Aug 2009

Kreiswahlleiter riskiert "Ungültigkeit der Wahl"

Die am jetzigen Sonntag, den 30.8.2009 stattfindende Kommunalwahl könnte zu einem wahlrechtlichen Fiasko werden. Wie bereits berichtet, hatte die UB-UWG in Teilbereichen des Landkreises eine Nicht-Zulassung durch den Kreiswahlleiter erlitten. Speziell in den Wahlbezirken Minden-3, Minden-5 und Minden-7 wurde die Gültigkeit der Kandidaten bzw. der gesammelten Unterschriften nicht anerkannt.
 
Die UB-UWG übergab jetzt an Presse und Lokal-Medien die hierzu relevanten Schreiben. Darin war der Kreiswahlleiter zur Anwendung von § 15 Kommunalwahlgesetz ermahnt worden. Dieser lautet bezüglich der rechtzeiten Abgabe der Unterschriften-Sammlung: "... es sei denn, der Nachweis kann infolge von Umständen, die der Wahlvorschlagsberechtigte nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig erbracht werden."  
 
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Schwere Vorwürfe gegen den Landrat
 
Der Vorsitzende der UB-UWG, Matthias Beier, sieht den Landrat Dr. Ralf Niermann schon auf einem wackeligen Stuhl, zumal in Deutschland inzwischen OSZE-Wahlbeobachter unterwegs sind. Matthias Beier: "Wir werden es schaffen, deutlich zu machen, dass der Landkreis Minden-Lübbecke eine durchaus wichtige Region ist. Es gibt ja in NRW nur 54 Landkreise und kreisfreie Städte. Ausserdem verbietet es sich, eine Kommunalwahl mit zu viel wahlrechtlicher Strenge und schikanösen Zulassungs-Tücken zu versehen. In NRW ist eine Kreistags-Wahlzulassung mit der damit geforderten Unterschriften-Sammlung bereits schwieriger als in anderen Bundesländern eine komplette Landtagswahl-Teilnahme. Da hätte also der Landrat in seiner Funktion als Kreiswahlleiter umsomehr sich die Anwendung von Tricks und Schikanen verkneifen sollen!".
 
Was war genau geschehen, wie war der Ablauf
 
Da die Unabhängige Bürgerpolitik - Unabhängige Wählergemeinschaft im Kreistag keine Sitze innehält, mussten für die 30 Kreiswahlbezirke jeweils über 20 Unterschriften gesammelt werden. Diese Unterschriften-Bögen kann jedoch das Kreiswahlamt so nicht annehmen, da es dort angeblich nicht möglich sei, die Unterschreiber-Daten zu prüfen. Für jeden Unterschreiber muss vorher das Wahlrecht von der jeweiligen Gemeindeverwaltung bestätigt werden. Dies kann auf dem Unterschriften-Bogen bestätigt werden. Alternativ gibt es ein Formular, auf welchem das Wahlrecht ebenfalls bescheinigt werden kann. Am 29. Juni und 30. Juni 2009 erhielten fast zeitgleich die Wahlämter in Bad Oeynhausen, Lübbecke, Hüllhorst, Preussisch Oldendorf, Hille, Espelkamp und Rahden die jeweiligen Wahlrechts-Formulare zur "Gültig-Stempelung". Lediglich der Wahlamts-Vertreter von Bad Oeynhausen bereitete Schwierigkeiten, indem er später erklärte, dass man den Umschlag verloren habe. Darum habe er angeblich die Formulare nicht zurücksenden können. Seitens der anderen genannten Städte und Gemeinden erfolgte die Bearbeitung jedoch sofort, so dass diese per Post alle zuverlässig zurückkamen. Eine Woche später erhielten auch die Wahlämter in Porta Westfalica und Stemwede die ebenfalls zu bescheinigenden Formulare. Da plötzlich kam es zu einer Blockade. Beide "Wahlämter" verlangten eine persönliche Anreise zur Vorlage aller gesammelten Unterschriften-Bögen. Auch kamen dann aus allen Städten und Gemeinden plötzlich Mitteilungen, dass der Kreiswahlleiter die "Gültig-Stempelung" der Unterschriften-Sammlung zurückdrehen wollte. Insbesondere wollte der Kreiswahlleiter die schon am 29. Juni und 30. Juni 2009 seitens der Wahlämter von Lübbecke, Hüllhorst, Preussisch Oldendorf, Hille, Espelkamp und Rahden bestätigten Bescheinigungen ebenfalls zurückdrehen. Anstelle eine so angedachte "Verschärfung der Modalitäten" die UB-UWG sofort wissen zu lassen, beschritt das Kreis-Wahlamt den Weg der Hinterhältigkeit. Als die UB-UWG betreffend der im Hintergrund gezogenen Fäden das Kreis-Wahlamt mit deutlicher Kritik versah, kam am nächsten Tag eine Email hierzu. Diese Email übersandte das Kreiswahlamt am 9.7.2009 gegen 13 Uhr, so dass für die UB-UWG zur Erfüllung der plötzlich verschärften Anforderungen noch der Freitag (als halber Behördentag) und der Montag (als Ende der Abgabefrist) zur Verfügung vorhanden waren. Die Anreise zu den Stadtverwaltungen aller 11 Städte und Gemeinden, um weit über 1000 Unterschriften nochmal einzeln durchsehen zu lassen, stellte sich sogar als "Unrechts-Forderung" heraus. Der Vorsitzende der UB-UWG sagt: "Jede der dort agierenden Personen, die 10 Tage ihrer Informations-Pflicht nicht nachkamen, und die dann für verbleibende zwei Tage (Freitag + Abgabefrist Montag) eine nahezu unmögliche Erschwernis forderden, haben den Boden der Demokratie verlassen! Selbst wenn man eine möglichst strenge Handhabung herbeiwünschen wollte, hätte der Kreiswahlleiter anbieten müssen, dass auch per Fax, Kopie oder Email-Anhang es herübergeschickt werden könnte. Wir sind jedoch, um wegen der Gültigkeit kein Risiko einzugehen, zu allen 11 Städten und Gemeinden erneut hingefahren."
 
Engpass in der Stadtverwaltung Minden
 
Die im Bereich Minden gesammelten Unterschriften zählen zur Gültigkeit der Kreis-Wahlbezirke 1 bis 7, also der in Minden liegenden Wahlbezirke. Gegen 13 Uhr erhielt die Stadtverwaltung den vorsortierten Karton, wobei es für zwei Wahlbezirke knapp zu wenig Unterschreiber gab. Darum wurde auch angekündigt, dass noch zusätzliche Unterschreiber-Bögen nachgeliefert werden. Als diese um 17:30 Uhr gebracht wurden, war der abgegebene Karton schon "Gültig-gestempelt". Die zusätzlichen Bögen konnten jedoch nicht bearbeitet werden, da es einen Bearbeitungsengpass gab.
 
Eindeutige Schreiben der UB-UWG
 
Die der Presse nun vorliegenden Schreiben zitieren den § 15 Kommunalwahlgesetz. Jeweils ein Schreiben für "Umstände, die der Wahlvorschlagsberechtigte nicht zu vertreten hat" erläutert den Bearbeitungsengpass, weshalb bei der Kreisverwaltung zur Abgabefrist 18:00 Uhr noch wenige Unterschriften-Bögen fehlten. Jeweils ein Schreiben für "Umstände, die der Wahlvorschlagsberechtigte nicht zu vertreten hat" erläutert den unrechtmässigen schweren Eingriff in den Wahlzulassungs-Ablauf. Die UB-UWG sieht das Verhalten des Kreiswahlamtes auch deswegen als schwerwiegend und als unrechtmässig an, da per 29. Juni und 30. Juni 2009 fast alle örtlichen Wahlämter ohne Schikane und ohne Tücke die Vorgänge bearbeitet hatten. In der Sitzung des Kreiswahlausschusses, welches die Kreisrechtsdirektorin leitete, sagte demnach Matthias Beier (zitiert): "Wenn jetzt hier am Tisch alle örtlichen Wahlleiter wären, dann ergibt sich Folgendes. In Bad Oeynhausen hat man sich ja rausgeredet, dass man den Einwurf-Umschlag verloren habe. Aber die Wahlämter von Lübbecke, Hüllhorst, Preussisch Oldendorf, Hille, Espelkamp und Rahden haben doch promt gehandelt. Die für die UB-UWG gesammelten Unterschriften müssen ja Gültig-gestempelt werden, und die haben es alle zuverlässig gemacht. Dann wären Sie mit 6 Stimmen, bei einer Enthaltung, somit abgewählt worden!"
 
Eindeutige Forderung in Richtung Landeswahlausschuss
 
Anlässlich der zweiten Kreiswahlausschuss-Sitzung wurde dem "Kreiswahlleiter" Dr. Ralf Niermann ganz deutlich die Erwartung der UB-UWG erklärt. Der Kreiswahlleiter solle besser einlenken und auch ein gewisses Fehlverhalten endlich eingestehen. Der Vorschlag der UB-UWG, dass man nicht unnötig Steuergelder für Reisen nach Düsseldorf verschwenden sollte, wurde bizarrer Weise vom Wahlausschuss umgedreht. Matthias Beier: "Der Landrat und in Amtsunion Kreiswahlleiter Dr. Niermann (SPD) hätte letztlich so handeln müssen, dass keine Ungültigkeit der Wahl eintritt. Die Argumente der Schreiben, egal in welcher Reihenfolge, besagten dass die Unterschriften-Sammlung auch für die Kreis-Wahlbezirke 3/5/7 erfüllt war. Das Protokoll vom Landeswahlausschuss zeigt jedoch, dass man das losgetretene Problem nicht beheben wollte. Es scheint wie bei einem kurzen Handstreich dort abgelaufen zu sein. Also zur Nicht-Zulassung Handhoch, Hand runter, Sitzung beendet. Wenngleich zwar durch Dr. Ralf Niermann es so verschuldet ist, dürfte der gegen demokratische Grundrechte exerzierte Ablauf beim Landeswahlleiter auch ein Fall für die OSZE-Wahlbeobachter sein."
 
Wahlprognose der UB-UWG
 
Die Bezeichnung UB-UWG bedeutet, dass Unabhängige Bürger eine Unabhängige Wählergemeinschaft bilden. Auf der Liste könnte die UB-UWG mit 32 Kandidaten sogar ein Wahlergebnis über 50 Prozent mit Mandaten füllen. Von den 60 Kreistags-Sitzen vielleicht zwei oder eventuell sogar fünf zu erhalten, ist durchaus realistisch. Die UB werden sicherlich versuchen, ihrem Namen gerecht zu werden. Also werden und müssen "Unabhängige Bürger" für Abstimmungen, welche Vorschläge der grösseren Parteien sind, sich nicht grundsätzlich querstellen. Als "Unabhängige Bürger" wird man es vermeiden, dass man sich einseitig an ein C oder S bindet. Wenn aber Partei-Leute das "D" für "demokratisch" nicht achten, dann könnte die UB auch einen "Gegen-Block" bilden. Die UB-UWG hat sich per Grundsatz-Programm dies durchaus vorgenommen. Im Grundsatz-Programm kritisiert die UB-UWG die Parteien-Übermacht, die man somit auch reduzieren möchte.
 
 
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Anmerkung-1 - das sollten Sie nicht drucken
Falls Sie beim Kreiswahlamt nachfragen sollten, so kommt vermutlich ein ominöser und verklärender Satz, dass man so habe handeln müssen. Dann muss man vermuten, dass von einer zweiten Linie her kräftig gedrängt wurde, um die Wahl-Chancen der UB-UWG zu kappen. Die werden aber nicht verraten, wer exakt dieser Drängler ist. Dieser im Hintergrund irgendwo befindliche Drängler habe quasi zufriedengestellt werden müssen. Wer könnte das sein? Wenn Sie es wissen, könnten Sie es mich wissen lassen. Drehen Sie es dann um: Wer hier gegnerisch als Drängler tätig ist, der hat ganz besonders viel zu verbergen. Jemand anders hätte keinen Grund, an den Wahl-Chancen der UB zu sägen.
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Anmerkung-2 - das sollten Sie nicht drucken
Am genau geschilderten zeitlichen Ablauf sehen Sie, dass 10 Tage eher das Kreiswahlamt aus dem Versteck hätte hervorkommen müssen. Ausserdem hatten wir sogar einmal die Frau Reinking beim Kreiswahlamt extra danach gefragt, ob die Städte und Gemeinden schon darauf vorbereitet wären, wenn wir mit der "Gültig-Stempelung" der jeweils gesammelten Unterschriften ankommen. Antwort: Ja. Auch hatten wir gefragt, ob es einen Unterschied ausmacht, ob auf dem Unterschriften-Bogen das Wahlrecht bescheinigt würde, oder ob es auf dem gesonderten Formular bescheinigt würde. Antwort: Kein Unterschied.
In der Kreiswahlausschuss-Sitzung taten die beiden Sachbearbeiterinnen so, als wüssten sie das nicht mehr. Vermutlich würden sie sogar die erste gegebene Auskunft ableugnen. Demnach waren die 11 Wahlämter der 11 Städte und Gemeinden nicht vorbereitet. Wenn diese nicht vorbereitet waren, also im (eigentlich richtigen Bearbeitungs-Ablauf) sich befanden, dann aber plötzlich "per Anweisung von oben" gestoppt wurden, dann ist das ein undemokratischer Zirkus und ein Willkür-Wahlrecht.
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Presse-Text von Matthias Beier
zur Veroeffentlichung - bitte mit Link-Angabe zu www.ub-mi.de zu versehen - freigegeben!
 
ANLAGEN HIERZU
images/2009-kreis-wa-schr1.tif
und zudem
images/2009-kreis-wa-schr2.tif
 
Diese zwei Schreiben wurden dem Kreiswahlamt persönlich übergeben. In der Wahlausschuss-Sitzung wurde dieses zusätzlich alles erneut vorgetragen, aber man stellte sich "ignorierend" - und das war ein erneutiger riesiger Fehler des Kreiswahlleiters!
 


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